Betrieb eines Säge- und Hobelwerkes zur Verarbeitung aller Arten von Rundholz zu Halb- und Fertigerzeugnissen, Handel mit Rund- und Schnittholz sowie Handel mit allen in der Holz- und Baubranche einschlägigen Baumaterialien. Kann Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen.