Betrieb einer Autogarage, einer Autospenglerei, eines Auto-Spritzwerkes sowie Autohandel; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundstücke erwerben, halten und veräussern sowie alle Geschäfte ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen.