Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Überbauung, die Verwaltung und die Veräusserung von Grundstücken. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt mit ihm im Zusammenhang stehen.