Übernahme und Besorgung aller Aufträge, die zum Tätigkeitsbereich einer Treuhand- und Beratungsgesellschaft gehören können, namentlich Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen, Steuerberatung, Rechtsberatung, Unternehmungsberatung, Willensvollstreckung, Treuhandfunktionen, Verwaltung von Gesellschaften, Liegenschaften und anderen Vermögenswerten sowie Führung von Buchhaltungen. Die Gesellschaft kann sich in beliebiger Form an Unternehmungen beteiligen sowie Grundstücke erwerben, verkaufen und belasten.