Ist der Bezug von elektrischer Energie vorzugsweise von den St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerken AG (SAK) und deren geeignete Verteilung an die Bezüger, in dem zwischen SAK und der Genossenschaft vereinbarten Versorgungsgebiet gemäss Plan, sowie Erstellung und Unterhalt der zu diesem Zwecke notwendigen technischen Anlagen.