Betrieb von Kiosken; die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, verwalten, veräussern, vermieten und verpachten, im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich bei anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, sowie gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten.