Den Erwerb, das Pachten und Führen von Gastronomiebetrieben aller Art. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie andere Unternehmen erwerben oder erworbene Unternehmen verkaufen oder verpachten, Liegenschaften und Wertschriften erwerben, verwalten und verkaufen, Darlehen aufnehmen und gewähren, Garantien und andere Sicherheiten stellen, Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten und verwerten.