Zweck der Gesellschaft ist in erster Linie Dienstleistungen auf dem Gebiete des Ingenieurwesens. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und ausserdem alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann, einschliesslich des Erwerbs von Grundstücken.