Übernahme sämtlicher Treuhandgeschäfte, insbesondere Buchführungen für Dritte, Übernahme von Revisionsmandaten gem. Art. 727 ff. OR sowie Steuer- und Unternehmungsberatungen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern, pachten und verpachten, ähnliche Unternehmungen erwerben, sich in beliebiger Form daran beteiligen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten sowie Handelsvertretungen übernehmen und an Dritte abgeben.