Zweck der Gesellschaft ist der Kauf, Verkauf, Vermittlung, Import und Export von Waren aller Art. Sie kann auch Grundstücke und Liegenschaften kaufen, verwalten und veräussern. Die Gesellschaft kann durch Beschluss des Verwaltungsrates im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.