Zweck der Gesellschaft ist Erwerb und Verwaltung von dauernden Beteiligungen, insbesondere an Finanzgesellschaften. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, belasten und veräussern. Der Geschäftsbereich erstreckt sich auf das In- und Ausland. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle mit ihrem Zweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie alle Geschäfte, die diesen Zweck zu fördern geeignet sind, tätigen.