Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Liegenschaften. Sie kann alle Geschäfte tätigen und Verträge eingehen, die direkt oder indirekt dazu dienen, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft kann ferner Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen.