Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen der BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der dem Stiftungsverband angeschlossenen Genossenschaften sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Sie kann über die BVG-Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.