Einkauf von elektrischer Energie, sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Elektrizitätswesen; Abschluss von Stromlieferungsverträgen und Weitergabe der elektrischen Energie an die Genossenschafter; Durchführung des Zählerdienstes; Kontrolle der elektrischen Anlagen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, wie Abnahmekontrolle, periodische Kontrolle und Netzkontrolle; Erbringung von Dienstleistungen zugunsten der Genossenschafter im administrativen Bereich.