Gesamte oder teilweise Übernahme von Bauarbeiten im Hoch- und Tiefbaugewerbe. Kann zur vollständigen oder teilweisen Ausführung der übernommenen Bauarbeiten Subunternehmer beiziehen (Betrieb einer General- und Bauunternehmung); kann sich an Unternehmungen, welche im Hoch- und Tiefbauwesen tätig sind, beteiligen; Rechte, Lizenzen und Patente erwerben und veräussern.