Zweck der Gesellschaft ist die Beteiligung an anderen Gesellschaften. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.