Die Stiftung bezweckt (im Sinne des BG über Pauschalreisen) die Sicherstellung der Einzahlungen und der Rückreise von Pauschalreisekunden schweizerischer und liechtensteinischer Reiseveranstalter und Reisevermittler, die mit ihr in einem Vertragsverhältnis stehen. Zu diesem Zwecke äufnet sie ein Stiftungsvermögen. Die Stiftung ist eine Selbsthilfeorganisation der Reisebranche. Ihre Sicherstellungsverpflichtung reicht nicht über das im Zeitpunkt des Schadenfalles vorhandene Stiftungsvermögen hinaus. Ferner stellt die Stiftung den Ombudsmann der Reisebranche.