Beratung in angewandter Epidemiologie und Arzneimittelsicherheit; die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie, unter Vorbehalt der für Ausländer geltenden Beschränkungen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.