Führung von Gastro-, Freizeit- und Vergnügungsbetrieben. Kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an andern Unternehmungen beteiligen, Immobilien, Wertschriften, Patente und Lizenzen kaufen, verkaufen, verwalten und verwerten sowie sämtliche Geschäfte tätigen, die dem Gesellschaftszweck dienen.