Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Produkten aller Art, insbesondere mit Bauprodukten. Sie ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, welche mit diesem Zweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen oder geeignet sind, ihn zu fördern. Sie kann andere Unternehmen der gleichen oder ähnlicher Branchen gründen oder übernehmen oder sich an solchen Unternehmen beteiligen sowie Liegenschaften erwerben, belasten und veräussern. Die Gesellschaft kann durch Beschluss des Verwaltungsrates im Inland Zweigniederlassungen errichten.