Die Stiftung bezweckt die Führung des Heims Haus Morgenstern nach den in deren Statuten festgelegten Grundsätzen, nämlich die Betreuung, Pflege und Beschäftigung von Kindern und Erwachsenen; kann die hierfür benötigten Liegenschaften erwerben, Gebäude erstellen und Lokalitäten mieten.