Herstellung und Verkauf von Keramikkunstgegenständen, Designertätigkeit für Dritte und Betrieb einer Keramikschule; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten sowie Grundeigentum erwerben, verwalten und veräussern.