Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf von kommerziellen und industriellen Unternehmungen, sowie Finanzierung solcher Unternehmungen. Die Gesellschaft kann sich an gleichen und ähnlichen Unternehmungen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. Der Gesellschaft ist im Übrigen gestattet, alle Geschäfte durchzuführen, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit ergeben können.