Betrieb eines Treuhandunternehmens, insbesondere Übernahme und Durchführung von Buchhaltungs-, Steuer-, Beratungs- und Treuhandmandaten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie Grundstücke mieten, erwerben, übertragen, verwalten und belasten.