Führung eines eigenen Touristik-Unternehmens sowie Führung von gepachteten, gemieteten oder fremden Touristik-Betrieben; kann Touristik-Unternehmen beraten, Touristik-Anlagen bauen, vermarkten und verwalten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Tochtergesellschaften errichten, Immaterialgüterrechte und Lizenzen erwerben, verwalten und veräussern, Grundbesitz erwerben, verwalten und veräussern, Darlehen aufnehmen und gewähren, Garantien und andere Sichterheiten stellen sowie kommerzielle und finanzielle Transaktionen durchführen