Übernahme von Ausführungs- und Gesamtplanungsleistungen als Generalunternehmung für Reinraum- und Industrieanlagen; Übernahme von sämtlichen weiteren Ausführungs- und Gesamtplanleistungen als Generalunternehmung. Die Gesellschaft kann Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen, Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, Darlehen geben und auch aufnehmen sowie Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.