Erwerb, Verwaltung und Veräusserung von Beteiligungen und Kapitalanlagen. Die Gesellschaft kann Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, sich an solchen Unternehmen beteiligen, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie Immobilien erwerben, belasten und veräussern.