Handel mit Lebensmitteln und Getränken, insbesondere mit Fleisch- und Fischprodukten; kann sich an anderen Unternehmungen mit gleichem oder ähnlichem zweck beteiligen oder solche Unternehmungen übernehmen, Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern sowie Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten.