Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen irgendwelcher Art an Unternehmen des In- und Auslandes. Die Gesellschaft kann im übrigen alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern oder zu erleichtern, wie insbesondere im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und Grundeigentum erwerben und veräussern.