Betrieb und Führung von Unternehmungen des Gastgewerbes. Die Gesellschaft bezweckt ferner die mietweise Übernahme von Betrieben und Unternehmungen des Gastgewerbes. Sie kann sowohl in eigner Regie Betriebe führen als auch mit Berater- und Management-Verträgen in solchen Unternehmungen tätig sein. Des weiteren bezweckt die Gesellschaft den Handel mit Getränken aller Art, insbesondere den Handel mit Weinen und den Im- und Export von Delikatessen; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschlissen und kann Grundstücke erwerben, vermieten, mieten, halten, verwalten und veräussern.