Die Stiftung bezweckt die Finanzierung von Leistungen steuerbefreiter Personalvorsorgeeinrichtungen (Pensionskassen, Kaderkassen etc.), welche die Stifterfirma errichtet hat oder denen sie sich angeschlossen hat. Ebenso bezweckt die Stiftung die Finanzierung von Leistungen steuerbefreiter Personalvorsorgeeinrichtungen, welche die dieser Stiftung angeschlossenen Arbeitgeber errichtet haben oder denen sie sich ebenfalls angeschlossen haben. Die aus der vorliegenden Stiftung zu erbringenden Finanzierungen umfassen namentlich (aber nicht ausschliesslich) Beitragszahlungen des Arbeitgebers. Anschlüsse an die vorliegende Stiftung erfolgen mittels schriftlichen Anschlussverträgen. Das Vermögen der Stiftung, das gesamthaft den Charakter von Arbeitgeberbeitragsreserven hat (Finanzierungsstiftung), kann in separate Beitragsreserve-Konti mit unterschiedlicher Finanzierungszwecksetzung aufgeteilt werden (z.B. Beitragsfinanzierung für unterschiedliche Arbeitgeber und/oder unterschiedliche Vorsorgepläne).