Führung eines oder mehrerer Blumenfachgeschäfte, Handel mit Waren aller Art sowie Kauf und Beteiligung an Liegenschaften und anderen Gesellschaften. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben, belasten oder veräussern sowie Darlehen gewähren und Kredite aufnehmen.