Hoch- und Tiefbau; die Gesellschaft kann Grundstücke und Liegenschaften kaufen und verkaufen, Liegenschaften vermieten und verwalten, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern oder verwalten sowie im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen.