Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen; sie kann alle Geschäfte tätigen, die für die Ausübung einer Holdingfunktion notwendig sind, insbesondere führt sie auch Finanzgeschäfte durch. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten sowie Liegenschaften kaufen, belehnen und verkaufen.