Betrieb einer Totalunternehmung. Führt Hoch- und Tiefbauarbeiten, Architektur- und Ingenieurarbeiten sowie alle weiteren Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit einer Totalunternehmung stehen, aus. Kann Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen.