Beraten von Personen, Unternehmen und Institutionen des privaten und öffentlichen Rechts in Fragen des Abgabe- und Wirtschaftsrechts sowie in damit unmittelbar oder mittelbar verbundenen Gebieten; kann sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Grundstücke erwerben, halten und veräussern. Ein allfälliger Nebenzweck ist aus den Statuten ersichtlich.