Führung eines Gärtnereibetriebes, insbesondere Betreiben des Ladengeschäfts und Ausführung von Gartenbauarbeiten. Die Gesellschaft kann Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, sich an solchen Unternehmen beteiligen, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie Immobilien erwerben, belasten und veräussern.