Fürsorge für Angestellte der Stifterfirma und ihre Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Krankheit, Invalidität, Tod, Arbeitslosigkeit oder unverschuldeter Notlage; Bezahlung von Arbeitgeberbeiträgen an andere Personalfürsorgeeinrichtungen zugunsten der Arbeitnehmer der Stifterfirma und deren Hinterbliebenen.