Jede Art von Direkt- und Rückversicherung mit Ausnahme der direkten Lebensversicherung; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Darlehen gewähren und aufnehmen sowie Garantien und andere Sicherheiten zugunsten von verbundenen Gesellschaften leisten.