Betrieb einer Werbeagentur, insbesondere Beratung im Hinblick auf sowie Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art der nationalen und internationalen Werbung, Verkaufsförderung und des Marketings sowie Ausübung sämtlicher damit zusammenhängender Tätigkeiten; kann Unternehmen jeder Art erwerben und sich daran beteiligen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten sowie alle Geschäfte betreiben, die bestimmt oder geeignet sind, das Unternehmen zu entwickeln oder den Gesellschaftszweck direkt oder indirekt zu fördern.