Betrieb eines Montageunternehmens; kann Vertretungen übernehmen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sein können, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen, sowie sich an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck beteiligen; kann Grundstücke erwerben, belasten und veräussern; kann Zweigniederlassungen errichten.