Erwerb, Erhaltung und Betrieb der Schlossanlage "Marschlins" in Igis mit Nebenanlagen; der Stiftungsrat ist insbesondere befugt, die für die Erreichung des Stiftungszweckes notwendigen Landkäufe zu tätigen, Liegenschaften zu halten und zu veräussern, entsprechende Kauf- und Grundpfandrechte abzuschliessen und Baubeschlüsse zu fassen. Der Stiftungsrat ist befugt, Institutionen / Projekte zu unterstützen, welche den Stiftungszweck fördern.