Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für a) die Mitglieder der Stifter sowie die Arbeitnehmenden dieser Mitglieder, b) die Selbständigerwerbenden und Arbeitnehmenden der Mitgliedfirmen der Stifter, c) die Arbeitnehmenden der Organisationen der Stifter, d) die Arbeitnehmer der Institutionen mit ideellem Zweck, welche Aufgaben im Interesse der Branche ausüben und bei keinem Stifter Mitglied sein können sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität.