Bei Körperschaften, Unternehmungen und Privatpersonen die erforderlichen Mittel für eine fachgerechte Restaurierung und den notwendigen Unterhalt der Burgruine Wartenstein (Gemeinde Pfäfers) zu sammeln und zu verwalten; für baldige Restaurierung, die unter der Leitung der eidgenössichen und kantonalen Denkmalpflege erfolgt, besorgt zu sein; alles zu tun, was zur dauernden Sicherung der Ruine und ihrer Umgebung sowie zur angemessenen Erleichterung des Besuches dieser historischen Stätte notwendig ist.