Berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirmen sowie Unternehmungen, die mit den Stifterfirmen finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, durch Gewährung von Unterstützungen und Leistungen; an den Arbeitnehmer im Falle von Alter oder Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit usw.