Führen von Gastronomiebetrieben; kann alle mit dem Gesellschaftszweck zusammenhängenden Geschäfte durchführen, insbesondere sich auch an anderen Gesellschaften beteiligen, Grundeigentum erwerben und veräussern und Kapitalanlagen aller Art halten und verwalten, im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten.