Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterfirma, mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität; Betrieb einer über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge; Erbringung der Beiträge des Arbeitgebers aus Mitteln der Stiftung, wenn diese vorgängig Beitragsreserven geleistet hat und diese gesondert ausgewiesen worden sind.