Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterfirma "Blidor AG", in Langnau am Albis, sowie deren Angehörige und Hinterbliebene durch Gewährung von Unterstützungen in Fällen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann auch über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, in der Gewährung von Unterstützungen in Fällen von Alter, Tod, Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit und unverschuldeter Notlage. Auch das Personal von mit der Stifterfirma wirtschaftlich eng verbundenen Firmen, kann der Stiftung angeschlossen werden.