Berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma und mit ihr wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidtät. Die Stiftung kann Leistungen erbringen, welche die gesetzlichen Mindestanforderungen übersteigen.