Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der ehemaligen Firma Fischer Dottikon AG und deren damals mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen bzw. Nachfolgegesellschafen (nachfolgend Arbeitgeber-Firmen genannt) sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod; ferner können bei unverschuldeter Notlage den im Dienste der Arbeitgeber-Firmen stehenden oder ehemaligen Arbeitnehmern sowie ihren Hinterbliebenen Unterstützungen gewährt werden.